Qualifikation zum/zur Prüfer/in

Dein Weg

zur Prüfberechtigung

In unserem neuen Video erklären wir wie das Sportabzeichen in Vereinen in Hessen gefördert und eine Abnahmeberechtigung als Prüfer/in erlangt werden kann.

 

Ausbildung

von Prüfer/innen

Möglichst vielen Menschen in Hessen das Sportabzeichen abnehmen und bescheinigen zu können –  dafür braucht es qualifizierte Prüfer/innen. Der Landessportbund sowie die Sportkreise bieten die entsprechenden Qualifikationen für die jeweiligen Sportarten bzw. Zielgruppen an.

 

Online-Modul

Um als Sportabzeichen Prüfer/in tätig zu werden ist es notwendig, dass Sie sich intensiv mit dem aktuellen Prüfungswegweiser auseinandersetzen.

In unserem Online-Modul für angehende Prüfer/innen fragen wir Wissen hierzu ab. Das Modul ist auf unserer Lernplattform zu finden: www.online-lernen-lsbh.de

Die Teilnahmebescheinigung, die Sie nach erfolgreichem Abschluss erhalten, ist Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Basislehrgang.

Das Online-Modul ist, aufgrund von Wartungsarbeiten, vom 12.-15. März 2024 nicht erreichbar!

Basislehrgang - Abnahmeberechtigung für Leichtathletik und Schwimmen

Die Qualifizierung zur Prüferin / zum Prüfer für das Deutsche Sportabzeichen (DSA) mit dem Schwerpunkt Leichtathletik (inkl. Seilspringen) und Schwimmen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Lehrgänge in 2024.

 

Zusatzqualifikation - Abnahmeberechtigung für Turnen und Radfahren

Einige Leistungsanforderungen des Sportabzeichens können in den Sportarten Turnen und Radfahren erfüllt werden. Um diese Sportarten als Prüfer/in abnehmen zu dürfen, ist eine Erweiterung der Prüfberechtigung nötig.

Lehrgänge für die Erweiterung der Sportabzeichen-Prüfberechtigung in der Sportart Radfahren in 2024 sind  hier zu finden.

Lehrgänge für die Erweiterung der Sportabzeichen-Prüfberechtigung in der Sportart Turnen werden in 2024 nicht angeboten.

Lehrgänge für die Erweiterung der Sportabzeichen-Prüfberechtigung in den Sportarten Radfahren und Turnen in 2024 sind hier zu finden.

 

 

Zusatzqualifikation - Abnahmeberechtigung Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen

Die Leistungsanforderungen des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderungen - und insbesondere die Eingruppierung in die richtige Behinderungsklasse - unterscheiden sich vom Sportabzeichen für Menschen ohne Behinderungen. Um hier als Prüfer/in tätig werden zu können, ist eine Erweiterung der Prüfberechtigung nötig.

Lehrgänge  für die Erweiterung der Sportabzeichen-Prüfberechtigung für Menschen mit Behinderungen in 2024 sind  hier zu finden.

Beantragung eines Prüfausweises

für Sportlehrkräfte

Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens in der Schule benötigen Sportlehrkäfte ab 2024 einen Prüfausweis, der durch den Landessportbund Hessen ausgestellt wird.

Hier finden Sie die Informationsschreiben sowie das Antragsformular:

Anleitung

Antragsformular

 

Damit sich Lehrerinnen und Lehrer mit den wichtigsten Prüfmodalitäten vertraut machen können, empfehlen wir die Durchführung des Sportabzeichen-Online-Moduls für Lehrkräfte auf der Lernplattform des Landessportbundes Hessen unter www.online-lernen-lsbh.de.

 

Anerkennung von DOSB-Lizenzen

zur Ausstellung eines Prüfausweises

Der Besitz bestimmter sportartspezifischer DOSB-Lizenzen berechtigt zum Erwerb eines Sportabzeichen-Prüfausweises. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Fortbildungen

für Prüfer/innen im Jahr 2024

Die Fortbildungsmöglichkeiten für aktive Prüfer/innen in Hessen zur Verlängerung des DSA-Prüferausweises finden Sie hier.

 

Die Regelung zur Verlängerung der DSA-Prüfausweise finden Sie hier.

 

Datenschutz

Informationen

Einwilligungs- erklärung

Menschen mit Behinderung

News

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Ansprechpartnerinnen

Sportabzeichen

Christina Haack

Referentin

Tel.: 069 6789-447
Fax: -209
E-Mail: chaack@remove-this.lsbh.de

Heike Willar

Sachbearbeiterin

Tel.: 069 6789-263
Fax: -209
E-Mail: hwillar@lsbh.de